Gesetze / Solidaritätszuschlaggesetz 1995
SolZG 1995§ 2 Abgabepflicht
Abgabepflichtig sind
1.
natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind,
2.
natürliche Personen, die nach § 2 des Außensteuergesetzes erweitert beschränkt steuerpflichtig sind,